BFSG / Barrierefreiheit
BFSG-Pflicht ab Juni 2025: Was deine Website jetzt braucht (und wofür Panik nicht passt)
Was drin steht
- Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites in Deutschland barrierefrei sein — Bußgelder bis 100.000 Euro sind möglich.
- Betroffen sind alle, die Verbrauchern online Dienstleistungen oder Produkte anbieten — also auch deine Mittelstands-Website, wenn sie Termine, Käufe oder Anfragen ermöglicht.
- Pflicht ja, Panik nein: Drei bis fünf gezielte Eingriffe reichen für die meisten Sites — wer „bestehende Lösungen anpasst", hat in vielen Fällen noch Spielraum.
- Was deine Seite konkret braucht: Kontrast 4.5:1, Alt-Texte, Tastatur-Bedienbarkeit, sauberes Heading-Outline, ARIA, Formular-Labels. Das prüft Hannes kostenlos.
- Wir liefern BFSG-Konformität bei jedem neuen Website-Projekt standardmäßig mit — nicht als Aufpreis, sondern als Stand-der-Technik.
Es gibt wenige Themen, bei denen sich „kompliziertes EU-Recht" und „dein Inhaber-Tagesgeschäft" so unmittelbar berühren wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Seit dem 28. Juni 2025 ist es geltendes Recht in Deutschland — und es betrifft sehr viel mehr Websites, als die meisten Inhaber ahnen.
Wir schreiben das hier auf, weil wir das in den letzten Wochen ständig erklärt haben — am Telefon, in Beratungs-Gesprächen, in Mails zwischen 23 und 1 Uhr. Hier kommt es in Ruhe und vollständig.
Wen das BFSG betrifft — und wen nicht
Das Gesetz spricht von „Wirtschaftsakteuren", die „Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher" anbieten. Im Internet-Kontext heißt das konkret: Wenn deine Website es einem Privatkunden ermöglicht, online etwas zu tun — einen Termin zu buchen, etwas zu kaufen, eine Anfrage zu stellen, ein Dokument herunterzuladen — dann fällst du in den Geltungsbereich.
Ausnahmen gelten für:
- Reine B2B-Sites, die nur Geschäftskunden ansprechen — was in der Praxis selten eindeutig ist, weil viele Mittelstands-Sites Mischformen sind.
- Kleinst-Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz — und auch nur dann, wenn sie keine Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, die unter Anhang I der Richtlinie fallen.
- Reine Visitenkarten-Sites ohne Interaktions-Möglichkeit — also nur „Name, Adresse, Telefonnummer".
Praxis-Wahrheit: Wenn du dich ernsthaft fragst, ob du betroffen bist, bist du wahrscheinlich betroffen. Die meisten Mittelstands-Sites haben heute ein Kontaktformular oder einen Termin-Buchungs-Block — und damit beginnt der Geltungsbereich.
Was die Aufsicht prüfen wird
Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde deines Bundeslandes — meist die zuständige Behörde für Wirtschaftsaufsicht. Sie kann auf Anzeige oder von sich aus tätig werden. Bei Verstößen drohen:
- Untersagung der Bereitstellung der Website (de facto: Abschalten),
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro,
- im Wiederholungsfall: Veröffentlichung der Maßnahme.
In der ersten Welle (zweite Jahreshälfte 2025 und Anfang 2026) werden die Behörden vor allem reagieren — also auf Anzeigen handeln. Anzeigen erstatten in der Praxis: Wettbewerber, Verbraucherschutz-Verbände, einzelne Aktivisten. Wenn du also „nicht auffällst", hast du Zeit gewonnen — aber kein Recht.
Die fünf häufigsten Lücken, die wir bei Mittelstands-Sites finden
Aus mehreren Dutzend Audits in den letzten Wochen — wir haben das nicht im Lehrbuch gelesen, wir haben es gesehen:
1. Kontrast unter 4.5:1
Hellgraue Schrift auf Cream-Hintergrund, helle Akzent-Farben für Buttons, „Eleganz" zulasten der Lesbarkeit. WCAG 2.2 AA verlangt mindestens 4.5:1 für normalen Text, 3:1 für große Schrift. Tool: WebAIM Contrast Checker — kostenlos, dauert 30 Sekunden pro Farb-Kombination.
2. Bilder ohne Alt-Text — oder mit „Bild1.jpg" als Alt-Text
Jedes inhaltsrelevante Bild braucht eine kurze, sinnvolle Beschreibung im alt-Attribut. Bildschirm-Lesegeräte lesen das vor — wenn da nichts steht, ist das Bild für blinde Besucher unsichtbar. Pure Deko-Bilder bekommen alt="" (leer, aber vorhanden).
3. Formulare ohne sichtbare Labels
„Modern" sieht oft so aus: ein Eingabefeld mit einem Platzhalter-Text drin, kein <label> dazu. Sobald der Nutzer reinklickt, ist die Beschriftung weg — und das nächste Mal, wenn er einen Schritt zurückgehen will, weiß er nicht mehr, was er hier eintragen sollte. BFSG verlangt sichtbare, persistente Labels.
4. Tastatur-Navigation kaputt
Wer mit der Tab-Taste durch deine Seite läuft, muss jedes Bedien-Element erreichen können — und der Fokus muss sichtbar sein. Viele moderne Designs entfernen den Standard-Fokus-Rahmen aus „Design-Gründen" und ersetzen ihn durch nichts. Das ist eine harte Lücke — Menschen mit motorischen Einschränkungen können deine Seite dann gar nicht bedienen.
5. PDFs ohne Tagged-Struktur
Datenschutz-PDFs, Speisekarten-PDFs, Produkt-Datenblätter — wenn die nicht „tagged" sind, sind sie für Screenreader unzugänglich. PDF/UA ist der Standard. Wenn du PDFs auf der Seite hast, müssen sie ebenfalls barrierefrei sein.
Was du jetzt konkret tun solltest
Wir empfehlen drei Schritte, in dieser Reihenfolge:
- Bestandsaufnahme. Lass uns deine Seite gegen 6 Dimensionen prüfen — kostenlos, ohne Login. Frag Hannes — er gibt dir einen Befund mit Ampel-Status.
- Akute Lücken schließen. Die fünf häufigsten Lücken oben sind in den meisten Fällen in 1-3 Werktagen behebbar. Wer Zeitdruck hat, kann das auch im Eilverfahren machen — wir liefern dir einen Festpreis nach dem Audit.
- Standard-Konformität für die Zukunft. Wenn ohnehin ein Website-Umbau ansteht, ist das der ehrlichste Moment. BFSG-Konformität ist bei uns Stand der Technik — wir liefern sie standardmäßig mit, nicht als Aufpreis.
Ehrlich: Wofür Panik nicht angemessen ist
Wir verkaufen kein Angst-Produkt. Drei Dinge, die du wissen darfst:
- Die Behörden haben einen Ermessensspielraum. Eine ernsthaft bemühte, unvollständig konforme Seite wird anders behandelt als eine, die das Thema ignoriert.
- Die Anpassung „bestehender Lösungen" ist nach § 1 BFSG ausdrücklich vorgesehen — du musst nicht alles neu bauen, du musst auf den Stand kommen.
- Für viele Mittelstands-Sites reichen drei bis fünf gezielte Eingriffe. Wir haben das mehrfach bewiesen.
Das heißt: Es geht. Es kostet weniger, als manche Agentur dir erzählt. Und du musst es nicht alleine herausfinden.
Häufige Fragen
Muss meine Seite ab 28.06.2025 zu 100% barrierefrei sein?
Ich habe noch keine Anzeige bekommen — kann ich das Thema schieben?
Reicht ein "Barrierefreiheits-Plugin", das ich einbaue?
Was kostet eine BFSG-Sanierung in einem typischen Mittelstands-Fall?
Was ist mit meinem Online-Shop?
Wie viel davon kann ich selbst machen?
Das regeln wir — so sieht das bei uns aus.
Unsicher, wo deine Seite steht? Frag Hannes — er schaut sie sich an und sagt dir ehrlich, was zu holen ist.