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Arzt-Website 2026: BFSG + Heilberuferecht + Patientenbindung

Stand: 21. Mai 20262 Min Lesezeit

Was drin steht

  • Arztpraxen sind seit 28.06.2025 vom BFSG erfasst — Patienten-Online-Formulare, Online-Buchung, Patienten-Portale müssen WCAG 2.2 AA konform sein.
  • Zusätzlich: Heilberuferecht-Impressum (Berufsbezeichnung, Aufsichtsbehörde, Berufsordnung) ist Pflicht — wer das fehlt hat, riskiert Abmahnungen durch Berufskollegen oder Verbraucherschützer.
  • Patientendaten-Kommunikation: Kontaktformulare mit Symptom-Angaben sind besonders sensible Daten nach Art. 9 DSGVO — eigene Hosting-Anbieter, keine US-Cloud.
  • Online-Buchung lohnt sich konkret: Praxen mit eigener Online-Buchung berichten 25-40 % weniger No-Shows und entlastete Empfangs-Teams.
  • Was wir liefern: Festpreis-Praxis-Website mit BFSG, Heilberuferecht-Impressum, eigener Buchung (kein fremdes Termin-Portal-Plug-in), DSGVO-konformem Patienten-Kontaktformular.

Es gibt wenige Branchen, in denen die Compliance-Anforderungen an eine Website so dicht aufeinander stoßen wie bei Arztpraxen. BFSG, Heilberuferecht, Datenschutz nach Art. 9 DSGVO, Berufsordnungs-konforme Werbung, plus Telematik-Infrastruktur-Anbindung in vielen Fällen — wer hier eine Standard-Baukasten-Site aufsetzt, hat schnell drei bis vier Compliance-Lücken.

Wir haben in den letzten Monaten mehrere Arztpraxen begleitet — Hausarzt, Zahnarzt, Physiotherapie. Hier kommt das, was wir gelernt haben.

Was eine Arzt-Website 2026 leisten muss

1. BFSG-Konformität (Pflicht seit 28.06.2025)

Arztpraxen-Sites mit interaktiven Elementen — Patienten-Online-Formulare, Termin-Buchung, Patienten-Portale — fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Konkret: WCAG 2.2 Level AA. Pflicht-Punkte:

  • Kontrast 4.5:1 für normalen Text, 3:1 für große Schrift
  • Alt-Texte für alle inhalts-relevanten Bilder
  • Tastatur-Bedienbarkeit aller Formulare
  • Sichtbare Fokus-Ringe
  • Sinnvolle Heading-Hierarchie (eine H1, dann H2/H3)
  • Formular-Labels (kein bloßer Placeholder-Text)
  • Zoom bis 200 % erlaubt (Viewport ohne user-scalable=no)

Wir haben dazu einen Übersichts-Artikel: BFSG-Pflicht ab Juni 2025.

2. Heilberuferecht-Impressum

Nach §17a Heilberufekammergesetz (HBKG) sowie den jeweiligen Landes-Berufsordnungen muss das Impressum einer Arzt-Website folgende Angaben enthalten:

  • Vollständige Berufsbezeichnung (z.B. „Facharzt für Allgemeinmedizin")
  • Verleihungs-Staat der Bezeichnung (Deutschland / EU-Mitgliedsstaat)
  • Zuständige Ärztekammer mit Postanschrift
  • Zuständige Approbationsbehörde
  • Berufsrechtliche Regelungen (Link zur Berufsordnung)

Das ist oft das, was bei Standard-Baukasten-Sites fehlt — und auf das Berufskollegen oder Verbraucherschützer schnell hingewiesen werden.

3. Patientendaten-Schutz nach Art. 9 DSGVO

Daten zur Gesundheit fallen unter „besondere Kategorien personenbezogener Daten" (Art. 9 DSGVO). Das hat zwei Konsequenzen:

  1. Erhöhte Schutz-Maßnahmen: Übermittlung muss verschlüsselt sein (Ende-zu-Ende, nicht nur TLS). Speicherung auf besonders abgesicherten Servern.
  2. Keine US-Cloud-Tools: US-Termin- und Newsletter-Dienste sind für Patientendaten-Kommunikation faktisch nicht nutzbar — auch nicht mit AVV.

Praxis-Konsequenz: Eigene Buchung (kein Drittsystem), eigenes Patienten-Kontaktformular (keine Newsletter-Mailing-Tools für „Patienten-Information"), eigenes Patienten-Portal wenn nötig.

4. Online-Buchung als Praxis-Entlastung

Die großen Termin-Portale haben den Markt geprägt — aber sie haben einen Preis: monatliche Gebühren, Provisions-Modelle, und alle Patienten-Daten beim Drittanbieter (französisch, Server in EU, aber dennoch dritte Hand). Plus: Die Bewertungs-Funktionen der Portale sind ein eigenes Sub-Geschäft.

Eine eigene Online-Buchung — eingebaut in die Praxis-Website — bietet:

  • Keine Portal-Gebühren (oft ein dreistelliger Betrag pro Monat gespart)
  • Patientendaten bleiben in der Praxis-Hand
  • Marken-Konsistenz
  • Direkte Kalender-Sync mit Praxis-Verwaltungs-Software
  • Wartelisten-Verwaltung, Erinnerungs-Mails, Rebooking-Tokens

Wir liefern das standardmäßig — siehe Online Termine buchen ohne Calendly.

Eine anonymisierte Praxis-Geschichte

Eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis mit drei Standorten im süddeutschen Raum hatte vor unserem Sprint: Baukasten-Site mit Standard-Theme, Termin-Portal-Anbindung, ein Patienten-Online-Formular für Anfragen (über ein Plugin von einem US-Anbieter), Bewertungen über ein Arzt-Bewertungs-Portal. Probleme: BFSG-Audit fiel mit 14 Verstößen aus, Datenschutz-Anwalt der Krankenkasse hatte das Patienten-Formular bemängelt, das Termin-Portal kostete 240 €/Monat.

Neuer Stand: Festpreis-Sprint mit kompletter Migration auf unseren Plattform-Stack. BFSG-konform standardmäßig, eigenes Patienten-Kontaktformular (DSGVO Art. 9 abgesichert), eigene Online-Buchung mit CalDAV-Sync in die Praxis-Verwaltungs-Software. Setup: 11.500 € einmalig, monatliche Wartung 180 €. Portal-Gebühr eingespart: 240 €/Monat. Amortisation: weniger als 4 Jahre, plus Compliance-Gewinn.

Was wir bei einer Arzt-Website standardmäßig liefern

  • BFSG-konformes Layout (WCAG 2.2 AA), getestet mit axe-core/pa11y
  • Heilberuferecht-Impressum mit allen Pflicht-Angaben
  • Patienten-Kontaktformular DSGVO Art. 9-konform (eigene Server, keine US-Cloud)
  • Eigene Online-Buchung mit ICS-Versand und CalDAV-Sync
  • Sprechzeit-Anzeige + Notdienst-Hinweis prominent
  • Anfahrts-Hilfe (Karten-Einbettung DSGVO-konform via OpenStreetMap, nicht Google Maps direkt)
  • Mehrsprachigkeit auf Anfrage

Was wir nicht liefern

  • Telematik-Infrastruktur-Anbindung (KIM, ePA): das ist KZV/KBV-Domäne
  • Patienten-Aufnahme-Software-Integration (z.B. CGM, Medatixx): über Schnittstellen möglich, aber kein Out-of-the-Box-Feature
  • SEO-für-Arzt-Praxen als eigene Boutique: wir liefern Standard-GEO + SEO, aber kein „Arzt-spezifisches SEO-Coaching"

Häufige Fragen

Müssen wir das Praxis-Online-Formular trotz Telefon-Hauptkommunikation überhaupt haben?
Nein — eine reine „Visitenkarten-Site" ohne interaktive Elemente fällt nicht unter das BFSG. Sobald aber ein Kontaktformular, eine Online-Buchung oder ein PDF-Download (z.B. Anamnese-Bogen) angeboten wird, greift die Pflicht.
Was kostet eine professionelle Arzt-Website 2026?
Bei uns Festpreis nach Audit: typisch 9.500-16.000 € für eine 30-60-seitige Praxis-Site mit BFSG, eigener Buchung, DSGVO-konformem Formular und Heilberuferecht-Impressum. Komplexere Multi-Standort-Setups oder Patienten-Portale entsprechend mehr.
Können wir unser bisheriges Termin-Portal trotzdem behalten und nur die Site neu bauen?
Ja, technisch problemlos — wir bauen die Site neu und das eingebettete Portal bleibt. Empfehlung: Kosten-Nutzen-Vergleich machen. Bei vielen Praxen rechnet sich eigene Buchung in 12-24 Monaten.
Wie ist es mit Bewertungs-Portalen — sollten wir die einbinden?
Portal-Bewertungen einbinden ist möglich (per offiziellem Widget). Was wir empfehlen: Echte Patienten-Bewertungen über ProvenExpert oder das eigene Bewertungs-Modul der Site sammeln, parallel zum Portal. So bist du nicht vollständig abhängig.
Was ist mit Werbung-Beschränkungen nach Berufsordnung?
Die Berufsordnung verbietet anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. „Wir sind die beste Praxis der Stadt" — verboten. „Wir bieten unsere Sprechstunde zu folgenden Zeiten und Schwerpunkten an: …" — erlaubt. Wir kennen die Grenzen und liefern Texte, die berufsrechtskonform sind.
Brauchen wir einen Cookie-Banner trotz minimaler Tracking-Nutzung?
Wenn ihr keine Tracking-Cookies setzt (kein Google Analytics, kein Facebook-Pixel, keine externen Schriften ohne Selbst-Hosting), reicht ein Datenschutz-Hinweis im Footer. Wir bauen so, dass kein Banner nötig ist — das ist Premium-Standard.

Das regeln wir — so sieht das bei uns aus.

Unsicher, wo deine Seite steht? Frag Hannes — er schaut sie sich an und sagt dir ehrlich, was zu holen ist.